Von: Kurt
Nach intensiven Verhandlungen mit der Krankenkasse ist es der Mutter von Ayleen endlich gelungen, das Kinderpflege-Krankengeld bei der Krankenkasse durchzusetzten. Den Anspruch hat die Mutter nach §45 SGB V, Abs. 1 und 4.
Endlich ist es möglich Ayleen ohne den kompletten Verlust des Einkommens zu betreuen.
So gut diese Entscheidung auch ist, hat sie auch wieder etwas nachteiliges. Denn das Kinderpflege-Krankengeld entspricht nur 70% des eigentlichen Nettoeinkommens. Somit entsteht eine Lücke von 30%, die wir auch mit der Spendenaktion abfedern wollen.
Helfen Sie uns bitte mir Ihrer regelmäßigen Spendenbereitschaft, die zusätzliche Behandlung durch den Heilpraktiker und persönliche Betreuung von Ayleen sicher zu stellen.